AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen:
Impetus Performance GmbH
Bahnhofstrasse 20
5623 Boswil
Schweiz
E-Mail: training@impetus-performance.ch
Telefon: +41 78 636 01 90
und ihren Kundinnen und Kunden.
Die AGB gelten insbesondere für Personaltraining, Duo-Training, Performance Coaching, Leistungsdiagnostik, Workshops, Trainingsangebote, Mitgliedschaften der Kraftwerkstatt sowie Dienstleistungen für Vereine, Teams und Unternehmen.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerten und konkrete Angebotsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung oder Anmeldung durch Impetus Performance schriftlich bestätigt wurde, ein Angebot angenommen wurde oder eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen wird.
Bei Onlinebuchungen werden diese AGB vor Abschluss der Buchung zugänglich gemacht. Mit der Buchung bestätigt die Kundin oder der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Personen unter 18 Jahren benötigen für kostenpflichtige Angebote die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
3. Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung, Buchungsbestätigung, Mitgliedschaft oder individuellen Offerte.
Die Angebote von Impetus Performance können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
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Personaltraining und Duo-Training
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individuelle Trainingsplanung
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Performance Coaching
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Leistungsdiagnostik und Re-Tests
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Performance Reports und Trainingsempfehlungen
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Zugang zur Kraftwerkstatt
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Workshops und Weiterbildungen
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Athletiktraining und Vereinsbetreuung
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Austausch mit Trainerinnen, Trainern, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten und weiteren Fachpersonen
Organisatorische oder inhaltliche Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern der wesentliche Charakter und Umfang der gebuchten Leistung erhalten bleiben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommunizierten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, sofern geschuldet, inklusive Mehrwertsteuer.
Personaltrainingspakete, Diagnostikangebote und Workshops sind grundsätzlich vor Beginn der Leistung oder gemäss Rechnungsangabe zu bezahlen. Wiederkehrende Mitgliedschafts- und Coachingbeiträge werden im Voraus fällig.
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann Impetus Performance nach erfolgloser Mahnung den Zugang zur Kraftwerkstatt sperren, Termine aussetzen oder weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten.
Angemessene Mahn- und Bearbeitungsgebühren können der Kundin oder dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Termine und Absagen
Vereinbarte Termine für Personaltraining, Duo-Training, Diagnostik oder Beratung sind verbindlich.
Eine kostenlose Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die gebuchte Einheit vollständig verrechnet beziehungsweise vom bestehenden Paket abgezogen.
Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der vereinbarten Trainings- oder Beratungszeit.
Kann ein Termin seitens Impetus Performance nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Die entsprechende Einheit verfällt nicht.
6. Besondere Bestimmungen für Duo-Training
Duo-Trainings sind für zwei im Voraus bezeichnete Personen bestimmt.
Kann nur eine der beiden Personen an einem vereinbarten Termin teilnehmen, kann das Training mit der anwesenden Person durchgeführt werden. Die Einheit wird in diesem Fall vollständig vom Duo-Paket abgezogen.
Ein Wechsel der im Paket registrierten Personen ist nur mit vorgängiger Zustimmung von Impetus Performance möglich.
7. Trainingspakete und Gültigkeitsdauer
Trainingspakete sind persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar. Die Gültigkeitsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung oder Buchungsbestätigung.
Nicht innerhalb der vereinbarten Gültigkeitsdauer bezogene Einheiten verfallen grundsätzlich ohne Rückerstattung.
Bei längerer Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder anderen wichtigen und nachweisbaren Gründen kann die Gültigkeitsdauer nach vorgängiger Absprache verlängert werden. Ein entsprechender Antrag ist möglichst frühzeitig einzureichen. Impetus Performance kann einen geeigneten Nachweis, beispielsweise ein ärztliches Zeugnis, verlangen.
8. Performance Coaching
Für das Performance Coaching gelten die in der jeweiligen Offerte oder Angebotsbeschreibung festgelegte Mindestlaufzeit, der Leistungsumfang und die Zahlungsbedingungen.
Die Zusammenarbeit mit Teamtrainerinnen, Teamtrainern, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten oder weiteren Fachpersonen erfolgt nur im vereinbarten Umfang und mit Zustimmung der betreuten Person beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertretung.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit endet das Coaching, sofern keine Verlängerung oder weiterführende Vereinbarung abgeschlossen wurde. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Mitgliedschaft in der Kraftwerkstatt
Die Laufzeit, der Leistungsumfang, der Preis und die Kündigungsbedingungen einer Mitgliedschaft ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag oder der Angebotsbeschreibung.
Der persönliche Zutrittsbadge darf ausschliesslich von den dafür registrierten Personen verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte oder das Ermöglichen eines unbefugten Zutritts ist untersagt.
Bei einer Doppelschmied-Mitgliedschaft gelten die im Vertrag bezeichneten zwei Personen als zugangsberechtigt. Eine Nutzung durch weitere Personen ist nicht erlaubt.
Die Mitglieder verpflichten sich:
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Geräte und Räumlichkeiten sorgfältig zu behandeln
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die geltenden Sicherheits- und Hausregeln einzuhalten
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verwendetes Material nach dem Training aufzuräumen
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Schäden, Defekte und sicherheitsrelevante Vorkommnisse umgehend zu melden
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keine Personen ohne gültige Zutrittsberechtigung einzulassen
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die Räumlichkeiten sauber und respektvoll zu nutzen
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen kann Impetus Performance den Zugang vorübergehend sperren oder die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund beenden.
Kurzzeitige Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen, Sicherheitsmassnahmen oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Impetus Performance berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Preisreduktion. Bei einer erheblichen oder länger dauernden Einschränkung wird eine angemessene Lösung angeboten.
Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn sie im jeweiligen Angebot vorgesehen oder individuell schriftlich vereinbart wurde. Pausierungen müssen im Voraus beantragt werden und können grundsätzlich nicht rückwirkend erfolgen.
10. Workshops, Teamtestings und Vereinsleistungen
Der Leistungsumfang, die Teilnehmerzahl, der Durchführungsort und die Kosten von Workshops, Teamtestings und Vereinsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.
Sofern keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Annullierungsbedingungen:
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bis 14 Tage vor dem Termin: kostenlos
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13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Preises
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weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 Prozent des vereinbarten Preises
Bereits entstandene und nicht stornierbare Auslagen können zusätzlich verrechnet werden.
11. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an Trainings, Diagnostik und weiteren körperlichen Angeboten erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, Impetus Performance vor Beginn einer Leistung über gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaften oder andere Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung relevant sein können.
Bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder ungewöhnlichen Beschwerden ist das Training unverzüglich zu unterbrechen und die betreuende Person zu informieren.
Bei bestehenden gesundheitlichen Unsicherheiten wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
Die Leistungen von Impetus Performance stellen keine ärztliche Diagnose, medizinische Behandlung oder physiotherapeutische Therapie dar und ersetzen diese nicht.
12. Leistungsdiagnostik
Diagnostische Ergebnisse bilden die körperliche Leistungsfähigkeit zum jeweiligen Messzeitpunkt ab. Sie dienen der Trainingssteuerung und stellen keine medizinische Diagnose dar.
Messwerte können durch Tagesform, Müdigkeit, Ernährung, Motivation, vorausgegangene Belastungen und weitere Faktoren beeinflusst werden. Ein bestimmtes sportliches oder gesundheitliches Ergebnis kann deshalb nicht garantiert werden.
Die Weitergabe von Diagnostikdaten und Performance Reports an Trainerinnen, Trainer, Vereine, Physiotherapien oder andere Drittpersonen erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Person oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage.
13. Trainingserfolg
Impetus Performance arbeitet nach bestem Wissen und richtet die Betreuung an den individuellen Zielen und Voraussetzungen der Kundinnen und Kunden aus.
Ein bestimmter Trainings-, Leistungs-, Gesundheits- oder Wettkampferfolg kann nicht garantiert werden. Der Erfolg hängt unter anderem von der regelmässigen Teilnahme, der selbstständigen Umsetzung, der Regeneration, der Ernährung und den individuellen körperlichen Voraussetzungen ab.
14. Haftung
Impetus Performance haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Für Verletzungen oder Schäden, die insbesondere durch das Verschweigen relevanter gesundheitlicher Informationen, die Missachtung von Anweisungen, unsachgemässe Gerätenutzung oder eigenmächtiges Handeln entstehen, übernimmt Impetus Performance im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird nur gehaftet, wenn Impetus Performance ein entsprechendes Verschulden trifft.
Die Kundinnen und Kunden sind für einen ausreichenden persönlichen Unfall- und Krankenversicherungsschutz verantwortlich.
15. Urheber- und Nutzungsrechte
Trainingspläne, Performance Reports, Auswertungen, Unterlagen, Konzepte und weitere von Impetus Performance erstellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Sie sind ausschliesslich für die persönliche beziehungsweise vertraglich vereinbarte Nutzung bestimmt. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Verwendung ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Impetus Performance nicht gestattet.
16. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Kundinnen und Kunden erkennbar sind, werden nur mit deren vorgängiger Zustimmung für Werbe-, Dokumentations- oder Kommunikationszwecke verwendet.
Eine erteilte Zustimmung kann für die zukünftige Verwendung widerrufen werden. Bereits rechtmässig veröffentlichte oder produzierte Inhalte bleiben davon im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäss der geltenden Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung von Impetus Performance bearbeitet.
Es werden nur diejenigen Daten bearbeitet, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen, die Kommunikation, die Abrechnung, die Trainingsplanung oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
Besonders schützenswerte Personendaten, insbesondere Gesundheitsdaten, werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Umfang bearbeitet.
18. Widerruf und Rückerstattung
Ein freiwilliges Widerrufsrecht besteht nur, wenn dies beim jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben wurde. Zwingende gesetzliche Widerrufsrechte bleiben vorbehalten.
Bereits erbrachte Leistungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Kann eine gebuchte Leistung aus Gründen, die Impetus Performance zu vertreten hat, dauerhaft nicht erbracht werden, werden noch nicht bezogene Leistungen anteilsmässig zurückerstattet oder nach Absprache gutgeschrieben.
19. Ausserordentliche Vertragsbeendigung
Beide Parteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beenden.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere schwerwiegende oder wiederholte Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug trotz Mahnung, missbräuchliche Verwendung des Zutrittsbadges, Gefährdung anderer Personen oder grobe Verstösse gegen Sicherheits- und Hausregeln.
Allfällige Rückerstattungs- oder Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Grund der Vertragsbeendigung und den gesetzlichen Bestimmungen.
20. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, Epidemien, technischen Ausfällen oder anderer nicht von Impetus Performance zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin oder eine gleichwertige Lösung angeboten.
Weitergehende Ansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
21. Änderungen der AGB
Für einen Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptiert wurde.
Änderungen, die laufende Vertragsverhältnisse betreffen, werden den betroffenen Kundinnen und Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Wesentliche nachteilige Änderungen erfolgen nur unter Wahrung der gesetzlichen Rechte und der vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmen, Vereinen oder anderen geschäftlichen Kunden wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Impetus Performance GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
23. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
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Stand: September 2026
